MACH MIT UND STELL
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Auszug aus der Satzung § 12 Datenschutz(1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet. Dazu gehören Name, Firmenbezeichnung, Beruf, Adresse, Telefon- und Telefax-Nummern, digitale Adressen, Geburtsdatum, Gründungsdatum, Bankverbindung, Eintritts- und Austrittsdatum. Die Veröffentlichung des Namens, der Firmenbezeichnung und Firmensitz ist in einer Mitgliederliste auf der Homepage und auf Portalen der sozialen Medien im Internet durch den Verein möglich. Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Mitglied insbesondere das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit und das Widerspruchsrecht.(2) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder den sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als zu der jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu. machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus. Nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 2 BDSG ist das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder Ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke zulässig, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.